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Mieterservice
Probleme mit dem Nachbarn
Damit sich alle Mietparteien in Ihren Wohnungen wohl fühlen ist es wünschenswert, daß sich jeder Mieter gegenüber seinem Nachbarn so verhält, wie er es auch von Ihnen erwartet.
Pflegen Sie eine gute Nachbarschaft. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, bitte ich Sie, zunächst selbst ein klärendes Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen.
Beschwerden
Sollte es dennoch zu schweren Problemen kommen mit Ihrem Nachbarn, reichen Sie Ihre Beschwerde unbedingt schriftlich ein mit den Angaben
Datum, Uhrzeit, Zeugen
da sonst eine Bearbeitung nicht möglich ist.
Reparaturen
Bei Reparaturen und Störungen ist generell der Verwalter zu informieren, welcher auch die Aufträge erteilt. In der Regel bin ich ständig erreichbar unter
038353/66460 Festnetz mit Anrufbeantworter
038353/66461 Faxgerät
0162/9586254
Wird festgestellt, daß der Mieter die Reparatur verschuldet hat, wird er die Rechnung begleichen.
Beauftragt der Mieter von sich aus eine Firma, trägt er auch die Kosten und zwar unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.
Deshalb immer erst beim Verwalter anrufen!
Sollte ich mal nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte direkt an folgende Firmen, welche Sie auch an Sonn- und Feiertagen im Notfall (Heizungsausfall, Rohrbruch, Stromausfall) rufen können
Elektro /sonstiges
Fa. M. Eisenbeis 038353/809 oder 0173/6001179 oder 0160/6737114
Heizung/Sanitär
Fa. Tambach 038355/6229 oder 0171/7258276
Verstopfungen
Rohr- und Kanalreinigung Paul 0174/9899872
Bitte prüfen Sie , bevor Sie anrufen, ob es sich wirklich um einen Notfall handelt, oder ob der Schaden unter Umständen auch am nächsten Werktag behoben werden kann.
Ungerechtfertigte Notdiensteinsätze der Firmen muß ich Ihnen leider in Rechnung stellen.
Nebenkostenabrechnungen
Wenn Sie Fragen zur Betriebskostenabrechnung haben, bitte ich darum, diese innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Abrechnung mit vorheriger Terminabstimmung in meinem Büro zu klären. Hier können Sie dann auch gleichzeitig Einsicht in die Belege nehmen.
Einwendungen in Bezug auf die Abrechnung bitte schriftlich einreichen, konkret die Position benennen und den Grund.
Sonstiges
Mieter, denen es nicht möglich ist, mit öffentlichen Verkehrsmittel oder aus Altersgründen meine Büro-Sprechzeiten in Anspruch zu nehmen, werde ich persönlich in ihrer Wohnung aufsuchen und alle Fragen vor Ort klären.
Abschluß von Mietverträgen
Vor Vertragsabschluß erhält jeder Mietinteressent eine Mieterselbstauskunft, welche er wahrheitsgemäß ausfüllen sollte.
Vertragsbedingungen sind außerdem:
- eine Privathaftplichtversicherung für die Dauer des Vertrages
- Bescheinigung vom vorherigen Vermieter über Mietschuldenfreiheit
- Hundehaftplichtversicherung
- Hausratversicherung
Was gehört wohin??
Sperrmüll
Sperrmüll im Sinne von § 14 der Abfallwirtschaftssatzung sind bewegliche Sachen aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis Ostvorpommern zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren können
Sperrmüll sind
- Möbel, w.z.B. Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel, Liegen, Bettgestelle,
- Matratzen, Teppiche und Fußbodenbeläge /gerollt
- Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Elektroherde, Kühlschränke
- Radio- und Fernsehgeräte, Musikanlagen
- Computer, Drucker, Kopierer u.ä.
- Haushaltsschrott, w.z.B. Fahrräder, Kinderwagen u.ä.
Kein Sperrmüll sind
- wieder verwertbare Abfälle
- Müllsäcke, Tapeten, Bretter, Lumpen
- Gartenabfälle
- Sanitärkeramik, Türen, Fenster, Wannen, Heizkörper
- Parkettboden, Paneelen
- Schadstoffe
- Fahrzeugteile